Und weiter: „Jawohl, meine Herren, die Kommune wollte jenes Klasseneigentum abschaffen, das die Arbeit der vielen in den Reichtum der wenigen verwandelt. Sie beabsichtigte die Enteignung der Enteigner.“ a.a.O S. 494 f.
Die Kommune hatte von der Tendenz her, anknüpfend an die Erste und Zweite Adresse des Generalrats über den Deutsch-Französischen Krieg, eine internationalistische Orientierung. a.a.O. S. 451.
Sie richtete ihr politisches Programm auch auf die Gewinnung „der Mittelklasse“, Kleinhändler, Handwerker, Kaufleute (also Bündnisfrage), in Kenntnis, dass diese oft schwankt, und mit besonderem Nachdruck auf die Befreiung der Bauern von den unerträglichen ökonomischen Belastungen durch das bisherige Régime der „Krautjunker“. a.a.O. S. 496 f.
Ein besonderer Schwerpunkt unter den sozialen Fragen war unter den konkreten Verhältnissen die Abschaffung der Nachtarbeit der Bäckergesellen, der Lohndrückerei und willkürlichen Festlegung von Geldstrafen. S. 499.
Unter dem Einfluss der ersten feministischen Massenorganisation wurden solche wichtigen
Ergebnisse erreicht wie das Recht der Frauen auf Arbeit, auf gleichen Lohn wie für Männer, und
einige weitere Rechte.
Verfolgt wurde das Ziel der Übergabe von ihren Besitzern verlassener und stillgelegter Betriebe
an Arbeitergenossenschaften.
Die Pariser Kommune hat in den wenigen Wochen ihrer Existenz Beispielhaftes an revolutionären Errungenschaften für die Arbeiterklasse und die Volksmassen erreicht.
Das konnte aber angesichts des Kräfteverhältnisses zwischen Arbeiterklasse und Bourgeoisie nicht gehalten werden.
War und ist das alles letztlich nur Utopie? Nein!
Auf deutschem Boden wurden über 40 Jahre hinweg wichtige Lehren aus der Pariser Kommune in der Staatsorganisation und – politik der Deutschen Demokratischen Republik schöpferisch angewandt.
Die Monopole als große „Enteigner“ wurden enteignet und in das Eigentum des Volks überführt, so dass sich nicht weiter „das Ergebnis der Arbeit vieler in den Reichtum der wenigen verwandelte“.Es gab eine Nationale Volksarmee und Sicherheitsorgane aus Arbeiter und Bauern zum Schutze der revolutionären Errungenschaften, eine Armee, deren oberster Grundsatz war, dem Frieden zu dienen, und die nie in militärischen Einsätzen fremdes Territorium betreten hat.
Gleich nach Gründung der Deutschen Demokratischen Republik wurden alle Bestimmungen des noch bis Ende 1975 geltenden Bürgerlichen Gesetzbuches, die gegen die Gleichberechtigung der Frau gerichtet waren, aufgehoben.
Das für die Diktatur der Bourgeoisie charakteristische Berufsbeamtentum wurde abgeschafft, alle Staatsbediensteten wurden gewählt oder durch gewählte Volksvertretungen berufen, und waren für einen in Volkseigenen Betrieben der Höhe nach üblichen „Arbeiterlohn“ tätig.